Foto: Mark Hebert, Unsplash
Straubing · Passau · Altötting · Burghausen · Landshut
Flohmärkte und Antikmärkte in Niederbayern und Oberbayern
Seit über 24 Jahren Märkte in Südostbayern und Österreich
Floh-, Antik-, Sammler- und Jahrmärkte, dazu Street-Food-Events. Jede Woche, an über einem Dutzend Orten.
24+
Jahre Erfahrung
9
Orte mit Terminen
–
kommende Termine
2
Länder
Marktfinder
Wann ist wo Markt?
Alle kommenden Termine. Nach Ort, Monat und Markttyp filtern oder auf der Karte schauen.
Märkte nach Ort
Unsere Marktorte
Von Passau bis Eching: Termine, Anfahrt und Standgebühren für jeden Ort.
Flohmarkt PassauEterna-Gelände
Flohmarkt LandshutLA-Park / Kaufland
Flohmarkt BurghausenKaufland-Parkplatz · Messehalle
Flohmarkt Altöttingtedox-Parkplatz · Mei-Center
Flohmarkt StraubingTrabrennbahn
Flohmarkt Simbach am InnLokschuppen / Dultplatz
Trödelmarkt NeuöttingXXXLutz / Hiendl
Flohmarkt Eching bei MünchenPOCO-Parkplatz
Flohmarkt WaldkraiburgVolksfestplatz
Für Händler
Standplatz in drei Schritten
Markt wählen, Stand und Ware angeben, Kontakt hinterlassen. Wer vorab zahlt, hat bei der Platzvergabe Vorrang.
- 1Markt auswählen
- 2Standgröße und Ware angeben
- 3Kontakt hinterlassen, Bestätigung mit Zahlungsdaten erhalten
- ✓Private und gewerbliche Händler willkommen
- ✓Foodtrucks und Gastronomie mit Sondererlaubnis
- ✓Aufbau ab eine Stunde vor Marktbeginn
Standgeld
Preise auf einen Blick
Grundgebühr nach Fahrzeuglänge, Aufbautiefe 1,20 m. Jeder weitere Meter kommt dazu.
Sonn- und Feiertagsmarkt im Freigelände: Raum Altötting, Rottal-Inn (PAN), Passau (PA) und Traunstein (TS)
- 26 €Pkw bis 4 mGrundgebühr, Aufbautiefe 1,20 m
- ab 40 €Pkw mit Anhänger bis 6 mAufbautiefe 1,20 m
- ab 40 €Wohnmobil oder Transporter bis 6 mAufbautiefe 1,20 m
- ab 52 €Wohnmobil oder Transporter bis 8 mAufbautiefe 1,20 m
- 6 €Jeder weitere Meter
- 10 €Pavillon oder tiefer als 1,20 m, je Meter
- 28 €Pkw bis 4 mOberpfalz: Regensburg, Landshut usw.
- ab 14 €Nacht-Flohmarkt in der HalleRosenheim und Salzburg, je laufender Meter
- ab 12 €Nacht-Flohmarkt in der HalleStraubing und Ruhstorf an der Rott, je laufender Meter
Bonuskarte 2026
Öfter dabei? Dann lohnt sich die Bonuskarte.
Hier könnt ihr euch die Bonuskarte für 2026 bestellen: 12 Markttage vorab bezahlen, einer ist frei. Beim Vielfahrer-Ticket 24 Markttage fahren, zwei sind frei.
12 + 1
Stammkunden-Ticket
24 + 2
Vielfahrer-Ticket
Gültig im Freigelände.
Nicht gültig auf reinen Antikmärkten und in den Hallen.
Bei jedem Besuch bitte abstempeln lassen.
Die Preise sind wegen der neuen Standgebühren leider gestiegen.
Preise 2026 ansehen
Stammkunden-Ticket 2026 (12 + 1)
| Pkw bis 4 m | 310 € |
| Pkw bis 5 m | 375 € |
| Pkw bis 6 m | 450 € |
| Pkw mit Anhänger bis 6 m | 495 € |
| bis 10 m | 775 € |
| Neuware bis 10 m | 1.200 € |
Vielfahrer-Ticket 2026 (24 + 2)
| Pkw bis 4 m | 620 € |
| Pkw bis 5 m | 750 € |
| Pkw bis 6 m | 850 € |
| Pkw mit Anhänger bis 6 m | 990 € |
| bis 10 m | 1.500 € |
| Neuware bis 10 m | 2.400 € |
6er-Karte
| Stammkunden-Ticket 6× | 145 € |
| Pkw mit Anhänger bis 6 m, 6× | 210 € |
Gut zu wissen
Fragen und Marktordnung
Die wichtigsten Antworten für Händler und Besucher, dazu die vollständige Marktordnung.
Häufige Fragen
Auf den meisten Märkten ja: Online-Tickets müssen vorab bestellt werden, ohne Ticket gibt es keine Platzvergabe. Welche Märkte das betrifft, steht beim jeweiligen Termin. Für den Passauer Samstagsmarkt gibt es keine Online-Tickets.
Der Aufbau beginnt immer eine Stunde vor Marktbeginn, sofern der Veranstalter nichts anderes angibt. An Sonn- und Feiertagen ist die Einfahrt für Aussteller behördlich erst ab 6:30 Uhr erlaubt. Wer früher anfährt, wird für den Tag ausgeschlossen.
Im Freigelände ab 26 € für einen Pkw bis 4 m, in den Hallen ab 12 € je laufendem Meter. Alle Preise stehen in der Tabelle oben.
Die Standgebühr wird fällig, sobald der Platz eingenommen ist, unabhängig vom Wetter. Online-Tickets werden bei wetter- oder krankheitsbedingter Absage nicht erstattet.
Neuware ja, dafür gibt es eigene Tickets. Lebensmittel und Getränke nur mit Sondererlaubnis des Veranstalters und nach den gesetzlichen Vorgaben. Foodtrucks können sich per E-Mail bewerben.
Ja, angeleint.
Marktordnung
Mit dem Einfahren oder Betreten in das Veranstaltungsgelände erkennen Gewerbliche und Private Aussteller, Gewerbliche Imbissbetreiber, Lebensmittelbetreiber anderer Art, sonstige Beschicker, Marktkaufleute und Besucher unsere nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Im gesamten Gelände gilt Schritttempo. Die Art und Weise sowie die Zuweisung und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Arten, Anhängern und dgl. erfolgt auf Anweisung des Veranstaltungspersonals. Zufahrten auf unseren Veranstaltungsflächen, insbesondere für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehre sind zwingend freizuhalten. Nichtfolgeleistung hat ein Platz- bzw. Teilnahmeverbot zufolge! (§§ 70 Abs.2-3 und 70a Abs.1 GewO)
Sobald die Standfläche eingenommen ist, wird die jeweils festgelegte Standgebühr fällig, unabhängig vom Platz, Wetter, Teilnehmeranzahl oder Dauer der Teilnahme. Keine Standzusammenlegungen möglich! Jedes Einfahrende Auto gilt als kostenpflichtiger Aussteller! Die Stangebühr errechnet sich aus einer Pauschale und jeden weiteren laufenden Meter, mit einer maximalen Aufbautiefe von 1,20m. Die Standgebühr ist auf dem derzeitigen Fyler ausgewiesen. Die Zahlungsbestätigung (Quittung) ist für die Dauer des Aufenthalts auf unseren Veranstaltungen, während der gesamten Besuchszeit aufzubewahren und auf Verlangen unserer Veranstaltungsleitung bzw. dem Ordnungs-Personal vorzuzeigen. Die Marktteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Standgebühr ist auf dem derzeitigen Fyler und auf www.sr-maerkte.de ausgewiesen. Die Zahlungsbestätigung (Quittung) ist für die Dauer des Aufenthalts auf unseren Veranstaltungen, während der gesamten Besuchszeit aufzubewahren und auf Verlangen unserer Veranstaltungsleitung bzw. dem Ordnungs-Personal vorzuzeigen. Die Marktteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die vom Veranstalter angegebenen Auf- und Abbauzeiten sind in jedem Fall einzuhalten. Das Übernachten(Nur mit Genehmigung v. der Marktleitung) und der Aufbau vor Veranstaltungsbeginn sind auf allen unseren Markt-Veranstaltungen strengstens untersagt! Der Aufbau beginnt immer eine Stunde vor Beginn (oder nach Angabe vom Veranstalter). Den Anweisungen des Veranstalters und/ oder dessen Mitarbeiter ist Folge zuleisten. Nichtfolgeleistung hat ein Platz- bzw. Teilnahmeverbot zufolge! (§§ 70 Abs.2-3 und 70a Abs.1 GewO)
Warenanlieferung für Flohmärkte: Die Einfahrt auf das Gelände ist nur mit einem PKW gestattet. Jedes weitere zur Anlieferung nötige Fahrzeug muss vor dem Veranstaltungsgelände geparkt werden.
Das Ausstellen und Verkaufen von Waffen (auch Messer, die unter das Waffengesetz fallen), Dekowaffen, Hehlerware, Kriegsspielzeug, Lebensmittel und Getränke hierbei müssen die gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittel erfüllt werden ( nur mit Sondererlaubnis vom Veranstalter), Dienstleistungen, Medikamenten, Werbematerial, Alkohol, Pornografie, jugendgefährender Schriften, kopierten Medien aller Art, indizierten Medien, lebenden Tieren sowie artengeschütze Tierpräparate, Video´s und DvD´s (ab 18 Jahren) oder solche die auf dem Index stehen sind strengstens untersagt.
Der Veranstalter haftet nur für Personen und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann; nicht aber für Waren der Aussteller, weder bei Beschädigung noch bei Abhandenkommen. Jeder Besucher oder Aussteller haftet für seine verursachten Schäden selbst.
Es sind die gesetzlichen arbeitrechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten.
Hunde dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nur angeleint mitgeführt werden.
Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos oder Videos zur Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Wer nicht abgebildet werden möchte, kann dies dem Fotografierenden mitteilen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Fremdwerbung aller Art ist auf unseren Veranstaltungen ohne Zustimmung des Veranstalters verboten! Bei Zuwiderhandlung erfolgt Platzverweis+ Geldstrafe bis zu 5000€/ ohne Erstattung etwaiger Standgebühren oder Kautionen. Nach BGB, UWG und StGB wird weiter verfolgt, sowie Aufwandsentschädigungen dem Werbenden in Rechnung gestellt.
Wir setzen bei Verkauf von zeitgeschichtlichen, militärischen Gegenständen die Kenntnis des § 86 StGB und § 86 a StGB voraus
Jeder Aussteller hat seine Verkaufsstelle nach der Veranstaltung sauber und besenrein zu verlassen. Nicht verkaufte Waren sind restlos wieder mitzunehmen! Verstöße gegen den gesetzlichen Umweltschutz oder gegen die jeweils städtische Abfallentsorgungssatzung werden den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht. Zurückgelassene Waren und Müll sind nicht erlaubt und werden bei den zuständigen Behörden angezeigt. Jeder Anbieter (z.B. Gastronomiebetreiber) hat seinen Müll mitzunehmen. Vorhandene Papierkörbe stehen nicht für den Markt zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung, werden bis zu EUR 5000,00 Entsorgungsgebühr berechnet. Müll/Sicherheitkautionen von 10,00 bis 100,00 EUR können erhoben werden.
Bei Bestellung oder Buchungen von Online Platz-Tickets in denn Hallen oder am Freigelände keine Rückerstattung möglich bei wetterbedingten oder krankheitsbedingten, sonstigen Absagen, das Ticket verliert dann einfach seine Gültigkeit ohne Rückerstattung
Diese Marktordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Passau 09.01.2026, SR-Märkte-Veranstaltungen e.K